Leistungsumfang zur Energieberatung
Der Leistungsumfang umfaßt dabei das Erstellen von Gutachten sowie die Einreichung von Anträgen und Bescheiden in erfolgreicher Zusammenarbeit mit Wirtschaftstreuhänder sowie Rechtsanwälten.
Daher besteht in dieser Thematik eine entsprechend große Erfahrung, weshalb wir zahlreiche Referenzen aus den verschiedensten Bereichen aufweisen können (nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge):
- Autohäuser
- Botschaften
- Bürohäuser
- Cash & Carry Märkte
- Einkaufszentren
- Fabriken
- Genossenschaftliche Betriebe
- Gewerbeparks
- Hausverwaltungen
- Holzbau
- Kirchliche Insitutionen
- Landwirtschaftliche Betriebe
- Museen
- Nahrungsmittelbetriebe
- Reithallen
- Sportanlagen
- Textilunternehmen
- Tischlereibetriebe
- Touristische Einrichtungen
- Verbrauchermärkte
- Versicherungsunternehmen
- und viele mehr …
Kanalbenützungsgebühr
Mittels eines erstellen Gutachten läßt sich die vorgeschriebene Kanalbenützungsgebühr um bis zu 80% reduzieren. Basis dafür ist unter Anderem § 5b des NÖ Kanalgesetzes. Eine Berechnungsfläche (=verbaute Fläche) von mehr als 700 m² ist dafür Voraussetzung.
Kanaleinmündungsabgabe
Hinsichtlich der Bemessung der Kanaleinmündungsabgabe gibt es bei der Berechnung dieser Gebühr in häufigen Fällen Diskussionen, welche zum Überprüfen gilt.
Wasserbenutzungsrecht für Brunnen
Das Wasserbenutzungsrecht für Brunnen wird immer befristet erteilt, weshalb die Vorlage gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Unterlagen notwendig ist.
Kontakt
Benötigen auch Sie entsprechende Unterstützung und suchen einen zuverlässigen Partner auf diesem Gebiet? Ich freue mich auf Ihre Kontaktanfrage.
Ihr Mag. Dr. Martin Dirnbacher,
Geschäftsführer